A. Allgemeines
Wir garantieren eine hohe Qualität des Trainings, der Betreuung und Ausbildung. Jeder unserer Trainer/Ausbilder nimmt regelmäßig an nationalen und internationalen Fortbildungslehrgängen teil, um unsere Qualität und Qualifikation zu erhalten und zu verbessern. Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, uns über Gesundheitsbeeinträchtigungen zu informieren. Die Trainingszeiten der einzelnen Kursangebote werden gesondert bekanntgegeben, notwendige Änderungen behalten wir uns vor. Während der Schulferien oder an Feiertagen findet generell kein Training statt. Ausnahmen werden gesondert bekannt gegeben. Anschriften-, Namens- oder Kontoänderungen bitten wir, rechtzeitig bekannt zu geben. Eventuell entstehende Kosten durch verspätete oder unterlassene Nachricht können wir nicht übernehmen. Mit Unterzeichnung erkennt das Mitglied diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
B. Datenschutz
Die uns bei der Anmeldung übermittelten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Alle Trainer und Mitarbeiter unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Fotos, die während einer Veranstaltung gemacht wurden, werden ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von Samurai Karate verwendet (Ausnahme: Bei ausdrücklicher Ablehnung einer/s Teilnehmenden bei der Anmeldung). Gruppenfotos dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
C. Haftung
Samurai Karate haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für beim Training eingetretene Unfälle. Die Haftung der Mitglieder untereinander und gegenüber Samurai Karate ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eltern haften für Ihre Kinder. Gäste, die Schäden an Gebäuden, Gelände und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen und Veranstalter eingeschlossen). Für Geräte, Medien, Werkzeuge etc., die von Teilnehmenden entliehen werden, haftet der Entleiher bzw. dessen Gruppe bezüglich Beschädigung und Diebstahl in der Zeit des Leihverhältnisses. Bei Beschädigung von Privateigentum, Verlust von Garderobe, Schmuck oder anderen Wertgegenständen kann (außer der gesetzlichen) keine Haftung übernommen werden.
D. Hausordnungen
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die geltenden Hausordnungen zu beachten. Teilnehmende, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von den Kursen ausgeschlossen werden. Anweisungen der Kursleitung und deren Vertretung sowie unserer Mitarbeiter sind zu beachten.
E. Beitragszahlungen
Der Mitgliedsbeitrag wird immer zwischen dem 15. und 20. des aktuellen Monats per Banklastschrift vom genannten Konto gebucht. Die Bankgebühren einer Stornierung trägt das Mitglied. Versäumte Trainingszeiten, gesetzliche Feiertage, Urlaub und Krankheit des Mitgliedes gehen zu dessen Lasten. Bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalten kann die Beitragspflicht/Mitgliedschaft für diesen Zeitraum auf Wunsch pausiert werden. Bei Betriebsferien, notwendiger Schließung wegen Renovierung, Reparatur bzw. Ausfall der Gerätschaften, bei Havarie oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung oder Verrechnung. Wir werden aber immer um Alternativen bemüht sein. Bestimmte Beiträge bzw. Ermäßigungen gelten nur unter speziellen Voraussetzungen. Bei Entfall der Voraussetzungen wird der normale Mitgliedsbeitrag berechnet. Prüfungs- oder andere Lehrgangsgebühren sind nicht im monatlichen Beitrag enthalten. Sobald das Mitglied die nächsthöhere Trainingsgruppe erreicht (Little Ninjas -> Kinderkarate, Kinderkarate -> Jugendliche/Erwachsene) wird der monatliche Beitrag automatisch angepasst.
F. Kündigung
Die Mitgliedschaft ist frühestens zum Ende der ersten Vereinbarungsperiode kündbar und zwar vor Ablauf: bei 12 Monatsvereinbarungen bestehen 3 Monate Kündigungsfrist, bei 6 Monatsvereinbarungen bestehen 2 Monate Kündigungsfrist, bei 3 Monatsvereinbarungen besteht 1 Monat Kündigungsfrist Die Kündigung ist schriftlich an die angegebene Postanschrift oder per E-Mail schicken. Entscheidend ist das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum der E-Mail. Bei Verstößen gegen die abgeschlossene Vereinbarung, die Anordnungen der entsprechend Verantwortlichen oder gegen die Hausordnung behält sich der Trainer die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung vor. Die Verpflichtung der Beitragszahlung wird davon in dem Fall nicht berührt.
G. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bedingungen dieser Vereinbarung durch veränderte Gesetzgebung rechtsungültig werden, so gelten weiterhin die übrigen Bedingungen.